Der FC St. Pauli geht neue Wege bei der Vergabe von Stadionverboten
- Klarere Trennung von Anhörungsrecht und Erteilung des Stadionverbots: Ähnlich wie bei den Fällen rund um das Chemnitz-Spiel sollen die Betroffenen erst ein Schreiben erhalten, in dem das Stadionverbot angekündigt und der Betroffene zu Anhörung/Stellungnahme gebeten wird. Hierbei soll klar auf die mögliche Hilfe des Fanbeauftragten/Fan-Projekts hingewiesen werden.
- Bei der Erteilung des Stadionverbots soll die Laufzeit abhängig gemacht werden vom Einzelfall: Inhalt und Form der Einlassung des/der Betroffenen, Persönlichkeit und Geschichte des/der Betroffenen, Betrachtung des Vorfalls und dessen Entstehung (statt Katalogisierung nach Straftatbestand).
- Die Dauer der Stadionverbote soll unter 1 Jahr Dauer liegen, in den meisten Fällen sogar deutlich darunter. Gemäß der Bestimmungen ist eine Aussetzung nach der Hälfte der Stadionverbotsdauer möglich, ggf. gegen Auflagen.
- Diese Auflagen sollen nicht nur im direkten Umfeld des Vereins liegen, sondern auch in benachbarten Projekten wie bspw. Café mit Herz, BallKult, Bauspielplatz u.ä.
- Nur in Extremfällen soll ein Ausschuss wie nach dem Chemnitz-Spiel einberufen werden.
Quelle: http://www.fcstpauli.de
